Dienstag, 20. Juni 2006
von Christoph Gruber
Zuletzt am Sonntag, 2. Juli 2006 geändert.
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Mit 1. Juni 2006 tratt die neue Dienstanweisung 5.1.1 in Kraft. Diese regelt die Modulausbildung in der Landesfeuerwehrschule, sowie auch die Voraussetzungen für bestimmte Funktionen. Links:Dienstanweisung 5.1.1