Montag, 21. Februar 2011

Fahrberechtigung in der Feuerwehr Krems

von Günther Gruber

Mail an den Autor

Zuletzt am Donnerstag, 5. Mai 2011 geändert.

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Seit 2005 gibt es in der Feuerwehr Krems ein dokumentiertes System der Kraftfahrerausbildung, welches im Laufe der Zeit immer wieder auf die neuen Fahrzeuge und Gerätschaften angepasst wurde.

Dieses System besteht aus „Checklisten“ welche von verschiedenen definierten Ausbildnern (Fahrmeisterteam) vorgetragen und ausgebildet werden. Es ist dies ein Mix aus ein wenig Theorie – teilweise auch am Gerät – und Praxis, wo der Maschinist diverse Handgriffe eben selbst durchführt und vor allem diverse Übungsfahrten mit einem „Fahrlehrer“ (erfahrener Kraftfahrer) durchführt.

Als eine der wichtigsten Anpassungen ist aber jetzt auch eine Ausbildung in Ladungssicherung enthalten, da dies ja nicht nur in der Wirtschaft ein Thema ist, sondern auch in der Feuerwehr zum Thema werden sollte und die Physik können wir ja auch mit Blaulicht nicht ausschalten.

Freiwillige Feuerwehr Krems/Donau - Fahrberechtigung in der Feuerwehr Krems

Ausschnitt aus einem Ausbildungsnachweis



Unsere Fahrzeuge sind zur besseren Übersicht in 6 Gruppen geteilt, wo der Auszubildende junge Kraftfahrer mal mit der Gruppe 1 beginnt.

Gruppe 1 sind die Mannschaftstransportfahrzeuge, Kommandofahrzeuge, das Kleinlöschfahrzeug sowie unser Vorausfahrzeug enthalten (alle mit Führerschein B zu lenken).

Gruppe 2 enthällt unsere Tanklöschfahrzeuge und Last 2 (Versorgungsfahrzeug) welches eine reine Transportkomponente darstellt.

Gruppe 3 beinhaltet Last 3 (Wechselladefahrzeug mit div. Aufbauten) und unser Schweres Rüstfahrzeug.

Gruppe 4 schult Last 4 (ebenfalls ein Wechselladefahrzeug) mit seinem fix aufgebauten Ladekran mit 23 tm – hierfür ist im Vorhinein eine Kranausbildung für Krane von 100 kNm (10 tm) bis 300 kNm (30 tm) notwendig – sowie die dafür noch zusätzlich notwendigen Wechselladeaufbauten.

Gruppe 5 ist für die Fahrberechtigung der Drehleiter notwendig.

Gruppe 6 ist das Kranfahrzeug – hier ist auch bereits vor Beginn der Ausbildung der Kranschein für das Führen von Kränen über 300 kNm (30 tm) notwendig.


Seit 1.1.2011 gibt es in Österreich eine Gesetzesnovelle – dadurch dürfen Kraftfahrer bei div. Blaulichtorganisationen mit Fahrzeugen bis zu 5,5 to Hzgw. mit einer Feuerwehr – internen Ausbildung diese mit dem normalem B – Führerschein lenken.

Hierfür wird allerdings noch auf eine Direktive des NÖ – Landesverwehrverbandes gewartet.

Bei Fragen zur Fahrberechtigung der Feuerwehr Krems können Sie sich gerne mit dem Fahrmeister in Verbindung setzen. -> Mail an den Fahrmeister

Freiwillige Feuerwehr Krems/Donau - Fahrberechtigung in der Feuerwehr Krems