Auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird mit 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Dieser Beschluss ist im Ministerrat vom 24. Mai 2011 gefallen. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.
Was ist die Rettungsgasse? Fahrzeuglenker werden verpflichtet, bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.
Bei 2-streifigen Straßenabschnitten: Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, in der Mitte eine Gasse zu bilden
Bei 3 oder 4-streifigen Straßenabschnitten: Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden.
Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?
Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort
rascheres Eintreffen und Vorankommen der Einsatzfahrzeuge
breitere Zufahrtsmöglichkeit für schwerere Einsatz- und Bergefahrzeuge
keine Behinderung der Zufahrt durch liegengebliebene, defekte Fahrzeuge oder missbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
Schnellere Versorgung von Verletzten
Zeitgewinn von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland)
1 Minute = 10 Prozent mehr Überlebenschance; dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent.
Klare und eindeutige Verhaltensregel für alle Verkehrsteilnehmer
System existiert bereits in Nachbarländern
einheitliches Prinzip mit den wesentlichen Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien
Die Rettungsgasse dient der Verkehrssicherheit.
Kommunikationskampagne Der Ministerrat hat in seinem Beschluss auch den Straßenerhalter ASFINAG beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Autofahrerclubs, den Fahrschulen und den Rettungs- und Einsatzorganisationen eine Informationskampagne durchzuführen. Dazu wird die ASFINAG nun in Abstimmung mit allen Organisationen eine Informationskampagne konzipieren