Brandschutzbeauftragte

von Markus FaschingZuletzt am Dienstag, 19. März 2024 geändert.
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Sie wurden von ihrem Vorgesetzten zum Brandschutzwart oder Brandschutzbeauftragten bestellt? Herzlichen Glückwunsch! Ihnen steht nun eine sehr spannende und interessante Aufgabe bevor.

Rechtslage:
Im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015) ist im § 13 Betriebsbrandschutz folgendes geregelt:
 
(1) In Betrieben, in welchen eine rasche und zweckentsprechende Brandbekämpfung wegen
  1. der Gefährdung von Personen oder Sachen,
  2. ihrer Höhe, Ausdehnung oder Lage,
  3. der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen, oder
  4. die Produktionsabläufe
erschwert ist und die deswegen einen erhöhten Brandschutz erfordern, hat die Geschäftsführung des Betriebes
  1. einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen,
  2. einen Brandschutzplan im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr zu erstellen,
  3. eine Brandschutzordnung zu erstellen,
  4. die Betriebsangehörigen in der ersten Löschhilfe auszubilden und sie über das Verhalten bei Bränden zu belehren und
  5. Eigenkontrollen durchzuführen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, sofern Maßnahmen bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffen wurden.
 
 
 

Ausbildung:

Das wohl wichtigste Dokumente für Ihre Funktion als Brandschutzorgan wird die TRVB 117 O werden. Diese regelt die Ausbildung von Betrieblichen Brandschutzorganen. Die gesamte Ausbildung ist modular aufgebaut und gliedert sich in

Sofern landesgesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen eine zusätzliche Ausbildung vorschreiben ist die TRVB 117 O sinngemäß anzuwenden.

Aktuelle Ausbildungstermine des NÖ Landesfeuerwehrverbandes, welche mit Ausbildungsort Feuerwehr Krems stattfinden, finden Sie ganz unten im Anhang des Berichtes.

 

Brandschutzpass:

Durch anerkannte Ausbildungsinstitutionen ausgebildete Brandschutzorgane erhalten von dieser als persönlichen nachweis einen sogenannten Brandschutzpass. Es werden von der Ausbildungsinstitution alle unter dem Titel der TRVB 117 O ausgeschriebenen und natürlich positiv absolvierten Ausbildungen eingetragen.  

ACHTUNG: Jeder Brandschutzpass hat ein Ablaufdatum. Die Gültigkeit ist auf 5 Jahre begrenzt. Für eine Verlängerung des Brandschutzpasses und die Erhaltung der Funktion Brandschutzbeauftragter sind erweiterte Ausbildungen oder Fortbildungsseminare gemäß TRVB 117 O - Punkt 3.2 und 3.3 erforderlich.

Wichtig: Eine formale Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter im Sinne der TRVB 117 O ist erst dann gegeben, wenn alle für den betreffenden Betrieb erforderlichen Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogenen Seminare absolviert sind.

 

Aufgaben und Pflichten:

Der Brandschutzbeauftragte hat ein Organisationsmodell für den Betriebsbrandschutz aufzustellen, das geeignet scheint, die anstehenden Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes und der Enstehungsbrandbekämpfung zu bewältigen.

Mit der Zustimmung seiner Bestellung übernimmt der Brandschutzbeauftragte die Pflichten gemäß der Arbeitsstättenverordnung BGBl. Nr. 368/1998 und die Aufgaben gemäß Punkt 4.6. der TRVB O 119.

Die wichtigsten Aufgaben umfassen:

 

Eigenkontrolle:

Die Aufgabe der Eigenkontrolle soll behördliche Kontrollen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die eigenkontrollen sollen zur frühzeitigen Entdeckung von Gefahren und brandschutzechnischen Mängeln führen.

Ein Kontrollplan und eine genaue Beschreibung entnehmen Sie der TRVB O 120 "Betrieblicher Brandschutz / Eigenkontrollen - Kontrollplan"

Sollten bei der Kontrolle Mängel entdeckt werden sind diese im Brandschutzbuch zu dokumentieren.

 

Die Aufgaben im Vorbeugenden Brandschutz sind zwar vielfälltig aber auch sehr interessant. Sie werden lernen den Betrieb aus einer anderen, sicheren Perspektive zu sehen und tragen erheblich zur Sicherheit in ihrem Betrieb bei.

Sollten Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich am besten per E-Mail an vorbeugenderbrandschutz@feuerwehr-krems.at

 

 

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