Brandschutzschulung

von Markus FaschingZuletzt am Freitag, 19. Mai 2023 geändert.
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Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Krems unterstützen Sie gerne mit ihrem Fachwissen bei den Brandschutzschulungen bzw. den praktischen Löschübungen für ihren Betrieb.
 
Rechtslage:
Im NÖ Feuerwehrgesetz 2015 (NÖ FG 2015) ist im § 13 Betriebsbrandschutz folgendes geregelt:
 
(1) In Betrieben, in welchen eine rasche und zweckentsprechende Brandbekämpfung wegen
  1. der Gefährdung von Personen oder Sachen,
  2. ihrer Höhe, Ausdehnung oder Lage,
  3. der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen, oder
  4. die Produktionsabläufe
erschwert ist und die deswegen einen erhöhten Brandschutz erfordern, hat die Geschäftsführung des Betriebes
  1. einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen,
  2. einen Brandschutzplan im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr zu erstellen,
  3. eine Brandschutzordnung zu erstellen,
  4. die Betriebsangehörigen in der ersten Löschhilfe auszubilden und sie über das Verhalten bei Bränden zu belehren und
  5. Eigenkontrollen durchzuführen.
(2) Abs. 1 gilt nicht, sofern Maßnahmen bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffen wurden.
 
 
 
Ausbildungsinhalt:
Es besteht die Möglichkeit die Brandschutzschulung am Standort der Feuerwehr Krems oder direkt an ihrem Betriebsstandort (in Krems an der Donau) abzuhalten.
 
Folgende Ausbildungsinhalte sind im Angebot am Standort der Feuerwehr Krems enthalten:

 

Bei Löschübungen außerhalb der Feuerwehr Krems werden folgende Ausbildungsinhalte Angeboten:

 

Dauer:

Die Dauer der Ausbildung ist ca. eine Stunde und variabel gestaltbar.

 

Kosten:

Information: Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechtes und als solche gem. § 2 Abs. 3 UStG. 1994 von der Umsatzsteuer befreit. Die Preise beinhalten daher keine Mehrwertsteuer.

 

 

Sollten Sie noch Fragen haben, oder möchten Sie einen Schulungstermin vereinbaren, dann wenden Sie sich am besten per E-Mail an vorbeugenderbrandschutz@feuerwehr-krems.at

 

 

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