Waldbrandschutzverordnung

von Gerhard UrschlerZuletzt am Mittwoch, 15. April 2020 geändert.
Bislang 1961x gelesen.

Die anhaltende Dürre erhöht die Waldbrandgefahr von Tag zu Tag. Sowohl die Bezirksverwaltungsbehörden, das Land Niederösterreich aber auch neue Gesetzes des Bundesregierung haben mit Verordnungen und Gesetzesänderungen hier Maßnahmen verordnet. 

In den Bezirk Krems-Land und Krems-Stadt ist die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. Damit ist jegliches Feuer in einem Waldgebiet verboten. Selbst Rauchen ist in einem Waldgebiet nicht erlaubt. Geschützt sind auch die Gefährdungsgebiete, d.h. bei Grundstücken in Waldesnähe muss man die Gefährdung des Waldes genau abwägen. Hinweis: einen Mindestabstand von 30m findet man ja bereits in "normalen" Zeiten im Gesetz verankert.

Normalerweise wären Brauchtumsfeuer erlaubt, ABER: diese sind bis 30. Juni 2020 ebenfalls zur Gänze verboten. Keine Osterfeuer, keine Johannesfeuer, vor allem keine Sonnwendfeuer! Dies erfolgte durch eine Gesetzesänderung der Landesregierung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000728

Das Verbrennen von Reben wäre im in schwer zugänglichen Grundstücken im April noch erlaubt. Hinweis: wenn man in den Weingarten mit dem Traktor fahren kann, ist er nicht schwer zugänglich. Auch hier gilt: Der Wald darf nicht gefährdet werden. 

Im Prinzip darf man nichts verbrennen, Ausnahmen gibt es nur für von bestimmten Krankheiten befallenen Pflanzenteile. Bezüglich Pflanzenkrankheiten bitte nicht in der Bezirksalarmzentrale nachfragen, hier hilft zb. die Landwirtschaftskammer weiter. 

Ein Grillfeuer ist erlaubt, sofern keine anderslautenden Bestimmungen verletzt werden (Wald, Funkenflug, Rauch,....).