Tragbare Feuerlöscher (TFL) sind wichtige Geräte für die Entstehungsbrandbekämpfung. Ihr Gebrauchswert hängt in hohem Maße auch von der richtige Wartung ab.
Rechtslage:
Die regelmäßigen Instandhaltungen für TFL kommen aus verschiedenen Vorgaben (Normen, Verordnungen, etc.) . Wir geben Ihnen hier einen kurzen Überblick:
- Die löschtechnische Zulassung für TFL legt die ÖNORM EN 3 fest
- Die Druckgeräteverordnung (DGVO) regelt die Behältersicherheit
- Das Kesselgesetz verpflichtet Betreiber von Druckgeräten zur wiederkehrenden Untersuchung
- Die Gewerbeordnung 1994 ist die gesetzliche Grundlage für die gewerblich durchgeführte Wartung und Inspektion von TFL
- Maßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von TFL (gefordert in Arbeitsstättenverordnung (AStV), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und Arbeitsmittelverordnung (AMVO)) gilt nach aktuellem Stand der Technik die ÖNORM F 1053:2021
- Fahrbare Feuerlöschgeräte sind nach der ÖNORM F 1056:2014 instandzuhalten
Wie viele und welchen Feuerlöscher benötige ich?:
Für die Berechnung der erforderlichen Anzahl an Löschgeräten für die Erste und Erweiterte Löschhilfe ist die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz - TRVB 124 F 2017 - anzuwenden.
Für den Wohnbereich empfehlen wir grundsätzlich Wasser- bzw. Schaumlöscher (Brandklasse A oder AB), da beim Einsatz von Pulverlöschern die Sicht im geschlossenen Raum deutlich beeinträchtigt wird. Durch das Löschmittel Pulver kommt es auch zu einer deutlichen Verschmutzung, weit über den Brandschaden hinaus.
Überprüfung des Feuerlöschers:
Grundsätzlich ist der TFL alle 2 Jahre zu Überprüfen.
Zur Sicherstellung, dass tragbare Feuerlöscher während der Lebensdauer ihre Funktion behalten, wurde ein neuer Wartungsplan nach ÖNORM F 1053:2021 entwickelt. Nach 20 Jahren (ggf. nach Herstellervorgaben auch schon früher) sind Feuerlöscher auszuscheiden.
Wo bringe ich den Feuerlöscher zur Überprüfung hin?
Sie können ihre Feuerlöscher jederzeit (am besten Mo-Fr zwischen 6-18 Uhr) zur Feuerwehrzentrale Krems in der Austraße 33 bringen.
Wir nehmen ihren Feuerlöscher gerne entgegen und 1x in der Woche (Tag variiert) kommt eine externe Firma zu uns und prüft alle abgegebenen Feuerlöscher.
Eigenkontrolle:
Unabhängig von der erforderlichen regelmäßigen Instandhaltung durch Sachkundige hat der Betreiber (vorwiegend von gewerblichen Betriebsanlagen, aber auch vergleichbarer Nutzungen wie z.B. öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Veranstaltungsstätten, etc.) regelmäßige dokumentierte Eigenkontrollen in periodischen Abständen (monatlich bis max. vierteljährlich) durchzuführen.
Dabei ist zu achten auf:
- Vorhandensein, Eignung und richtige Kennzeichnung
- Sichtbarkeit und unbehinderte Zugänglichkeit
- deutlich lesbare, vollständige und richtige Betriebsanleitung
- augenscheinliche Beschädigungen
- Einsatzbereitschaft bei Dauerdrucklöschern (Zeiger des Manometers im grünen Bereich)
- ordnungsgemäßer zustand von Wandhalter / Bodenständer
- Einhaltung des vorgesehenen Instandhaltungsdatums (Prüfplakette)
Entsorgung:
Die Feuerwehr Krems entsorgt keine Feuerlöscher!
Bitte bringen Sie ihren ausgeschiedenen Feuerlöscher zu einem befugten Entsorgungsbetrieb.
Sollten Sie noch Fragen haben, oder möchten Sie einen Schulungstermin vereinbaren, dann wenden Sie sich am besten per E-Mail an vorbeugenderbrandschutz@feuerwehr-krems.at
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