von Alexander ZsivkovitsZuletzt am Sonntag, 16. Juli 2017 geändert.
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Hochwasserwarnung:
Ab Erreichen eines bestimmten Pegelwertes wird von der Landeswarnzentrale die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verständigt. Pro Bezirk ist ein derartiger Grenzwert an einem Pegel festgelegt. Erreicht z.B. der Pegel Kienstock in der Wachau 615cm wird für den Bezirk Krems Hochwasserwarnung ausgesprochen. Die Bezirksverwaltungsbehörde verständigt wiederum die von einem drohenden Hochwasser betroffenen Gemeinden.
Der Pegelgrenzwert ist so angesetzt, dass alle Betroffenen rechtzeitig verständigt werden können und bis zum Auslösen des Hochwasseralarms die Möglichkeit haben sich auf ein Hochwasser vorzubereiten.
Hochwasseralarm:
Ab dem Erreichen eines weiteren vordefinierten Pegelwertes wird für den Bezirk Hochwasseralarm ausgelöst. Nun werden aktive Maßnahmen von den Behörden und Einsatzorganisationen ergriffen, wie zum Beispiel das Sperren von Straßen.
Dazu gehören zum Beispiel die Erstmaßnahmen in Klosterneuburg wie etwa die Sperre der Park and Ride Anlage beim Bahnhof und die Sperre der L2113 Rollfährestrasse.
Hochwasser Entwarnung:
Die Entwarnungen für die Bezirke und die Gemeinden werden von den Bezirksverwaltungsbehörden nach Unterschreiten der vordefinierten Warnwerte durchgeführt.